In allen Fragen rund ums Erbrecht für Sie da - Dr. Kostan in Klagenfurt am Wörthersee

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen in Vermögenssachen. Besonders in diesem Rechtsbereich gilt es, zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen und zu bedenken – eine entsprechend frühzeitige Planung ist hier besonders stark anzuraten. Ich berate Sie in der Nachlassplanung und übernehme für Sie die Prüfung und Errichtung von Testamenten und Erbverträgen.

Treten Sie Ihr Erbe nicht ohne Rechtsbeistand an!

Es ist zu bedenken, dass der Rechtsnachfolger eines Verstorbenen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch potentiell bestehende Schulden erben kann. Nehmen Sie die Erbschaft also nicht leichtfertig an, falls Vermutungen in diese Richtung bestehen. Auch hier stehe ich beratend zur Seite. Ich unterstütze Sie in der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteils- und Erbteilsansprüchen und berate Sie hinsichtlich der zu fordernden Höhe. Ferner übernehme ich Ihre Vertretung in Verlassenschaftsabhandlungen und errichte für Sie Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen.

 

In allen Fragen zum Thema Erbrecht sind Sie bei mir gut aufgehoben. Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.